Rastatter Prozess

Richter während des Rastatter Prozesses Mai – Juni 1946

 

Im Mai und Juni 1946  sowie im Juli 1947 fanden vor dem

französischen Militärgericht in Rastatt zwei Prozesse gegen

ehemalige Angestellte des Saarbrücker Gestapo-Lagers Neue

Bremm statt.

Mit dem am 15. Mai 1946 in Rastatt eröffneten ersten Neue-Bremm-

Verfahren begannen die Kriegsverbrecherprozesse vor dem

Tribunal Général in der französischen Besatzungszone (so

genannte Rastatter Prozesse). Ein zweites Verfahren wurde ein

Jahr später eingeleitet, da inzwischen weitere, von Überlebenden

schwer beschuldigte Aufseher und Angestellte des Lagers ausfindig

gemacht werden konnten.

Den insgesamt 47 Angeklagten wurde zur Last gelegt: Mord, Totschlag,

grobe Misshandlung, Körperverletzung, Diebstahl und Unterschlagung.

Mehr als 70 ehemalige Gefangene sagten über das Saarbrücker Lager

und seine Aufseher aus. Keiner der Angeklagten bereute sein Handeln

im Gestapo-Lager Neue Bremm. Folgende Urteile fällte das Gericht im

Verlauf der beiden Prozesse:

15 Männer wurden zum Tode verurteilt – unter ihnen der

Lagerkommandant Fritz Schmoll sowie der Führer der

Wachmannschaften, Karl Schmieden.

19 Männer und 6 Frauen erhielten Haftstrafen zwischen 15 Jahren

Haft mit Zwangsarbeit und 3 Jahren Gefängnis. Zwei Angeklagte

wurden freigesprochen.

Im Laufe des ersten Rastatter Prozesses war schließlich ein

Angeklagter verstorben und im zweiten Verfahren wurde die Anklage

gegen fünf ehemalige Lagerangestellte wegen Geringfügigkeit fallen

gelassen.

Die Todesurteile gegen die 14 Hauptbeschuldigten des ersten

Verfahrens wurden am 30. Juli 1946 vollstreckt, die Verurteilten in

einem Wald in der Nähe von Rastatt durch Erschießen hingerichtet.

Das im zweiten Verfahren gefällte Todesurteil wurde am 11. Dezember

1947 vollstreckt.

 

Lagerpersonal der Neuen Bremm auf der

Anklagebank während des Rastatter Prozesses 1946

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