Richter während des Rastatter Prozesses Mai – Juni 1946
Im Mai und Juni 1946 sowie im Juli 1947 fanden vor dem
französischen Militärgericht in Rastatt zwei Prozesse gegen
ehemalige Angestellte des Saarbrücker Gestapo-Lagers Neue
Bremm statt.
Mit dem am 15. Mai 1946 in Rastatt eröffneten ersten Neue-Bremm-
Verfahren begannen die Kriegsverbrecherprozesse vor dem
Tribunal Général in der französischen Besatzungszone (so
genannte Rastatter Prozesse). Ein zweites Verfahren wurde ein
Jahr später eingeleitet, da inzwischen weitere, von Überlebenden
schwer beschuldigte Aufseher und Angestellte des Lagers ausfindig
gemacht werden konnten.
Den insgesamt 47 Angeklagten wurde zur Last gelegt: Mord, Totschlag,
grobe Misshandlung, Körperverletzung, Diebstahl und Unterschlagung.
Mehr als 70 ehemalige Gefangene sagten über das Saarbrücker Lager
und seine Aufseher aus. Keiner der Angeklagten bereute sein Handeln
im Gestapo-Lager Neue Bremm. Folgende Urteile fällte das Gericht im
Verlauf der beiden Prozesse:
15 Männer wurden zum Tode verurteilt – unter ihnen der
Lagerkommandant Fritz Schmoll sowie der Führer der
Wachmannschaften, Karl Schmieden.
19 Männer und 6 Frauen erhielten Haftstrafen zwischen 15 Jahren
Haft mit Zwangsarbeit und 3 Jahren Gefängnis. Zwei Angeklagte
wurden freigesprochen.
Im Laufe des ersten Rastatter Prozesses war schließlich ein
Angeklagter verstorben und im zweiten Verfahren wurde die Anklage
gegen fünf ehemalige Lagerangestellte wegen Geringfügigkeit fallen
gelassen.
Die Todesurteile gegen die 14 Hauptbeschuldigten des ersten
Verfahrens wurden am 30. Juli 1946 vollstreckt, die Verurteilten in
einem Wald in der Nähe von Rastatt durch Erschießen hingerichtet.
Das im zweiten Verfahren gefällte Todesurteil wurde am 11. Dezember
1947 vollstreckt.
Lagerpersonal der Neuen Bremm auf der
Anklagebank während des Rastatter Prozesses 1946