Rastatter Prozess

Richter während des Rastatter Prozesses Mai – Juni 1946

Im Mai und Juni 1946 sowie im Juli 1947 fanden vor dem französischen Militärgericht in Rastatt zwei Prozesse gegen ehemalige Angestellte des Saarbrücker Gestapo-Lagers Neue Bremm statt.

 

Mit dem am 15. Mai 1946 in Rastatt eröffneten ersten Neue-Bremm-Verfahren begannen die Kriegsverbrecherprozesse vor dem Tribunal Général in der französischen Besatzungszone (so genannte „Rastatter Prozesse“). Ein zweites Verfahren wurde ein Jahr später eingeleitet, da inzwischen weitere, von Überlebenden schwer beschuldigte Aufseher und Angestellte des Lagers ausfindig gemacht werden konnten.

 

Den insgesamt 47 Angeklagten wurden Mord, Totschlag, grobe Misshandlung, Körperverletzung, Diebstahl und Unterschlagung zur Last gelegt.

 

Mehr als 70 ehemalige Gefangene sagten über das Saarbrücker Lager und seine Aufseher aus. Keiner der Angeklagten bereute dabei sein Handeln im Gestapo-Lager Neue Bremm.

Folgende Urteile fällte das Gericht im Verlauf der beiden Prozesse:

 

15 Männer wurden zum Tode verurteilt

– unter ihnen der Lagerkommandant Fritz Schmoll, sowie der Führer der Wachmannschaften, Karl Schmieden.

 

19 Männer und 6 Frauen erhielten Haftstrafen zwischen 15 Jahren Haft mit Zwangsarbeit und 3 Jahren Gefängnis.

 

Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.

 

Im Laufe des ersten Rastatter Prozesses war schließlich ein Angeklagter verstorben, und im zweiten Verfahren wurde die Anklage gegen fünf ehemalige Lagerangestellte wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.

 

Die Todesurteile gegen die 14 Hauptbeschuldigten des ersten Verfahrens wurden am 30. Juli 1946 vollstreckt, die Verurteilten in einem Wald in der Nähe von Rastatt durch Erschießen hingerichtet. Das im zweiten Verfahren gefällte Todesurteil wurde am 11. Dezember 1947 vollstreckt.

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